ID-Austria/Handysignatur

ID-Austria kann im Bürgerservice beantragt werden. 

Was bedeutet das für aktuelle NutzerInnen der Handysignatur? Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt. NutzerInnen der Handy-Signatur können den Umstieg schon vor dem Ende der Pilotphase durchführen, indem sie in der Anmeldemaske den Link “Umsteigen von Handy-Signatur auf ID-Austria” aufrufen.

Was bedeutet das für aktuelle NutzerInnen der ID-Austria? Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.

FACTS

Derzeit ist die Handysignatur der Schlüssel zu rund 200 digitalen Services der Republik. Dazu zählen Portale wie oesterreich.gv.at, das Digitale Amt, FinanzOnline oder der Grüne Pass. Per Handysignatur können Services wie die Änderung des Wohnsitzes, das digitale Signieren von Dokumenten oder die elektronische Zustellung von behördlichen Schreiben von überall und jederzeit genutzt werden. Die "ID-Austria" ist eine Weiterentwicklung der bewährten Handysignatur und wird diese ab 05. Dezember 2023 dann endgültig ablösen.

Webseite oesterreich.gv.at mit allen Infos