Gemeinderat

Gemäß § 30 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist der Gemeinderat das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen. Der Gemeinderat kann aus Gründen der Arbeitsvereinfachung oder Dringlichkeit Aufgaben dem Gemeindevorstand oder einem für wirtschaftliche Unternehmen oder Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit eingerichteten Ausschuss übertragen.

In der Marktgemeinde Fulpmes besteht der Gemeinderat aus 17 MandatarInnen, sie werden für sechs  Jahre gewählt und üben Ihre Funktion ab der Konstituierenden Sitzung (16.03.2022) bis zur Konstituierenden Sitzung nach der nächsten Gemeinderatswahl im Jahr 2028 aus.

Vorsitzender

Deutschmann Johann
Kontaktdaten von Johann Deutschmann
Bürgermeister
Johann Deutschmann
Bahnstraße 9
6166 Fulpmes
Mobil: +43 5225 62251-1
buergermeister@fulpmes.gv.at

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Er wird von den Wahlberechtigten parallel zur Gemeinderatswahl alle sechs Jahre direkt gewählt. Er führt die Geschäfte der Gemeinde und vertritt sie nach außen.

Der Bürgermeister ist auch der Vorstand des Gemeindeamtes. Er ist verantwortlich für die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung und zuständig bei dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeindebediensteten. Er entscheidet auch über die Verwendung der Gemeindebediensteten und hat ihnen gegenüber das Weisungsrecht.

Zur Leitung des Gemeindeamtes bestellt der Bürgermeister einen Amtsleiter der für einen geregelten Geschäftsgang zu sorgen hat.

Vorsitzender-Stv.

Manfred Witsch
Kontaktdaten von Mag. Manfred Witsch
1. Bürgermeister-Stellvertreter
Mag. Manfred Witsch
Clemens-Holzmeister-Straße 10/1
6166 Fulpmes
Mobil: +43 676 5754620
w.manfred@live.at

Gemeinderäte

Ersatzmitglieder

Schriftführer

Termin

Übersicht über Gemeinderat
TerminOrtTitel
17.12.2024 19:30 UhrSitzungssaal OG39. Gemeinderatssitzung 2024