Gemäß § 30 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist der Gemeinderat das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen. Der Gemeinderat kann aus Gründen der Arbeitsvereinfachung oder Dringlichkeit Aufgaben dem Gemeindevorstand oder einem für wirtschaftliche Unternehmen oder Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit eingerichteten Ausschuss übertragen.
In der Marktgemeinde Fulpmes besteht der Gemeinderat aus 17 MandatarInnen, sie werden für sechs Jahre gewählt und üben Ihre Funktion ab der Konstituierenden Sitzung (16.03.2022) bis zur Konstituierenden Sitzung nach der nächsten Gemeinderatswahl im Jahr 2028 aus.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Er wird von den Wahlberechtigten parallel zur Gemeinderatswahl alle sechs Jahre direkt gewählt. Er führt die Geschäfte der Gemeinde und vertritt sie nach außen.
Der Bürgermeister ist auch der Vorstand des Gemeindeamtes. Er ist verantwortlich für die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung und zuständig bei dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeindebediensteten. Er entscheidet auch über die Verwendung der Gemeindebediensteten und hat ihnen gegenüber das Weisungsrecht.
Zur Leitung des Gemeindeamtes bestellt der Bürgermeister einen Amtsleiter der für einen geregelten Geschäftsgang zu sorgen hat.