Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Er wird von den Wahlberechtigten parallel zur Gemeinderatswahl alle sechs Jahre direkt gewählt. Er führt die Geschäfte der Gemeinde und vertritt sie nach außen.
Der Bürgermeister ist auch der Vorstand des Gemeindeamtes. Er ist verantwortlich für die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung und zuständig bei dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeindebediensteten. Er entscheidet auch über die Verwendung der Gemeindebediensteten und hat ihnen gegenüber das Weisungsrecht.
Zur Leitung des Gemeindeamtes bestellt der Bürgermeister einen Amtsleiter der für einen geregelten Geschäftsgang zu sorgen hat.