Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Fulpmes besteht aus dem Bürgermeister, den zwei Bürgermeisterstellvertretern sowie den zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern.
Dem Gemeindevorstand obliegt die Vorberatung und Antragstellung in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegen, soweit hierfür nicht besondere Ausschüsse eingerichtet sind.
Durch einen Übertragungsbeschluss des Gemeinderates wurden dem Gemeindevorstand aus Gründen der Arbeitsvereinfachung und Dringlichkeit verschiedene Angelegenheiten zur Beschlussfassung übergeben.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Er wird von den Wahlberechtigten parallel zur Gemeinderatswahl alle sechs Jahre direkt gewählt. Er führt die Geschäfte der Gemeinde und vertritt sie nach außen.
Der Bürgermeister ist auch der Vorstand des Gemeindeamtes. Er ist verantwortlich für die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung und zuständig bei dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeindebediensteten. Er entscheidet auch über die Verwendung der Gemeindebediensteten und hat ihnen gegenüber das Weisungsrecht.
Zur Leitung des Gemeindeamtes bestellt der Bürgermeister einen Amtsleiter der für einen geregelten Geschäftsgang zu sorgen hat.