Sofern sich der Geburtsort in Österreich befindet, kann eine Geburtsurkunde bzw. eine internationale Geburtsurkunde (in mehreren Sprachen) bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden (auch digital möglich!).
Neugeburt:
Die Ersterfassung des Neugeborenen hat ausschließlich am Geburtsort zu erfolgen. Dies wird zumeist direkt im Krankenhaus (Standesbeamter/in kommt ins Krankenhaus) bzw. am Standesamt des Geburtsortes durchgeführt.
Hierauf kann die Ausstellung von Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung, Obsorgeerklärung, Staatsbürgschaftsnachweis und Meldezettel an jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.
Die erstmalige Ausstellung von Urkunden anlässlich der Geburt ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos.